Rechtsprechung
   LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40557
LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17 (https://dejure.org/2018,40557)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.07.2018 - L 20 VG 30/17 (https://dejure.org/2018,40557)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - L 20 VG 30/17 (https://dejure.org/2018,40557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,40557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Versorgung, Bescheid, Leistungen, Berufung, Widerspruchsbescheid, Verwaltungsverfahren, Gutachten, Gewalttat, Glaubhaftmachung, Auslegung, Betreuung, Antragstellung, Missbrauch, Ablehnung, elterlichen Sorge, sexueller Missbrauch, erweiternde Auslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    OEG § 1 Abs. 1 S. 1
    Versorgung nach dem OEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17
    Dies bedeutet, dass verbleibende Restzweifel bei der Überzeugungsbildung unschädlich sind, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (vgl. BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 V 1/12 R).

    Einerseits ist die Beweisnot des Opfers, auf die sich § 15 Satz 1 KOVVfG bezieht, in diesem Fall oft nicht geringer, als wenn der Täter unerkannt geblieben oder flüchtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 28.07.1999, B 9 VG 6/99 B, und Urteile vom 17.04.2013, B 9 V 1/12 R, sowie vom 15.12.2016, B 9 V 3/15 R; Dau, jurisPR-SozR 5/2014, Anm. 3).

    Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 V 1/12 R; Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Leitherer/A., SGG, 12. Aufl. 2017, § 128, Rdnr. 3d - m.w.N.), d.h. der guten Möglichkeit, dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (vgl. BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 V 1/12 R).

    Das Gericht ist allerdings im Einzelfall grundsätzlich darin frei, ob es die Beweisanforderungen als erfüllt ansieht (Freiheit der richterlichen Beweiswürdigung, § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) (vgl. BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 V 1/12 R).

    Zu körperlichen Misshandlungen von Kindern durch ihre Eltern hat das BSG im Urteil vom 17.4.2013, B 9 V 1/12 R, Folgendes ausgeführt:.

    Im Gegensatz zum sexuellen Missbrauch von minderjährigen Kindern, bei dem das BSG eine erweiternde Auslegung zugelassen hat, fehlt es bei rein seelischen Misshandlungen an Tätlichkeiten, die gegen den Körper des Kindes gerichtet sind (vgl. BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 V 1/12 R).

  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17
    Einerseits ist die Beweisnot des Opfers, auf die sich § 15 Satz 1 KOVVfG bezieht, in diesem Fall oft nicht geringer, als wenn der Täter unerkannt geblieben oder flüchtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 28.07.1999, B 9 VG 6/99 B, und Urteile vom 17.04.2013, B 9 V 1/12 R, sowie vom 15.12.2016, B 9 V 3/15 R; Dau, jurisPR-SozR 5/2014, Anm. 3).

    Die freie Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die eine umfassende Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens voraussetzt, findet ihre Grenzen erst in den allgemeinen Erfahrungssätze und Denkgesetzen (ständige Rspr., vgl. z.B. BSG, Urteil vom 15.12.2016, B 9 V 3/15 R - m.w.N.).

  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    Auszug aus LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17
    Denn "an die Feststellung eines detaillierten Geschehensablaufs sind versorgungsrechtlich keine Rechtsfolgen geknüpft", sondern der GdS bemisst sich "anhand der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung" (BSG, Urteil vom 18.11.2015, B 9 V 1/14 R).

    So hat beispielsweise das BSG im Urteil vom 18.11.2015, B 9 V 1/14 R, darauf hingewiesen, dass es der tatrichterlichen Annahme einer Schädigung im Sinne des § 1 OEG angesichts einer missbrauchsbedingten Schwangerschaft nicht entgegen stehe, dass die einzelnen Missbrauchshandlungen im Übrigen zeitlich nicht mehr genau fixierbar gewesen seien und der Tathergang nicht mehr bis ins Detail habe rekonstruiert werden können.

  • BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89

    Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer

    Auszug aus LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17
    In diesem Fall sind nach Maßgabe des § 15 Satz 1 KOVVfG, der gemäß § 6 Abs. 3 OEG auch im Bereich der Opferentschädigung anzuwenden ist (vgl. auch BSG, Urteil vom 31.05.1989, 9 RVg 3/89), bei der Entscheidung die Angaben des Antragstellers, die sich auf die mit der Schädigung (also insbesondere auch mit dem tätlichen Angriff) im Zusammenhang stehenden Tatsachen beziehen, zugrunde zu legen, wenn sie nach den Umständen des Falles "glaubhaft erscheinen".

    Die Beweiserleichterung des § 15 Satz 1 KOVVfG ist auch dann anwendbar, wenn für den schädigenden Vorgang Zeugen nicht vorhanden sind (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.1989, 9 RVg 3/89).

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist indessen ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, dass bei Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 3/99 R), d.h. dass die Wahrscheinlichkeit an Sicherheit grenzt (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.1993, 9/9a RV 1/92).

    Kann der Antragsteller keine Angaben aus eigenem Wissen oder überhaupt keine Angaben machen, können mit § 15 Satz 1 KOVVfG Beweisschwierigkeiten bei dem zugrunde zu legenden Sachverhalt nicht behoben werden (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 3/99 R).

  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09

    Opferentschädigungsgesetz - Nachweis von Missbrauchssituationen im Kindesalter

    Auszug aus LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17
    Wenn jedoch z.B. Zeugen vorhanden sind, die unmittelbar Wahrnehmungen aus eigener Anschauung bezüglich unmittelbar im Anschluss an die strafrechtliche Tatbeendigung erfolgter Geschehensabläufe wiedergeben können oder die während der Tat diese selbst zwar nicht beobachtet, jedoch entsprechende eindeutige Beobachtungen gemacht haben, kann von einer vergleichbaren Beweisnot nicht die Rede sein (vgl. Bayer. LSG, Urteile vom 05.02.2013, L 15 VG 22/09, vom 21.04.2015, L 15 VG 24/09, und vom 26.01.2016, L 15 VG 30/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016, L 6 VG 1927/15).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG

    Auszug aus LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17
    Wenn jedoch z.B. Zeugen vorhanden sind, die unmittelbar Wahrnehmungen aus eigener Anschauung bezüglich unmittelbar im Anschluss an die strafrechtliche Tatbeendigung erfolgter Geschehensabläufe wiedergeben können oder die während der Tat diese selbst zwar nicht beobachtet, jedoch entsprechende eindeutige Beobachtungen gemacht haben, kann von einer vergleichbaren Beweisnot nicht die Rede sein (vgl. Bayer. LSG, Urteile vom 05.02.2013, L 15 VG 22/09, vom 21.04.2015, L 15 VG 24/09, und vom 26.01.2016, L 15 VG 30/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016, L 6 VG 1927/15).
  • LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09

    (Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17
    Wenn jedoch z.B. Zeugen vorhanden sind, die unmittelbar Wahrnehmungen aus eigener Anschauung bezüglich unmittelbar im Anschluss an die strafrechtliche Tatbeendigung erfolgter Geschehensabläufe wiedergeben können oder die während der Tat diese selbst zwar nicht beobachtet, jedoch entsprechende eindeutige Beobachtungen gemacht haben, kann von einer vergleichbaren Beweisnot nicht die Rede sein (vgl. Bayer. LSG, Urteile vom 05.02.2013, L 15 VG 22/09, vom 21.04.2015, L 15 VG 24/09, und vom 26.01.2016, L 15 VG 30/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016, L 6 VG 1927/15).
  • BSG, 10.05.2017 - B 9 V 75/16 B

    Leistungen nach dem OEG ; Verfahrensrüge; Merkmale eines hinreichend

    Auszug aus LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17
    Die Vernachlässigung von Kindern und auch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, selbst wenn sie das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährden oder schädigen, können nicht als Gewalttat im Sinne des OEG angesehen werden (vgl. Rademacker, in: Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 1. Aufl. 2012, § 1 OEG, Rdnr. 51; vgl. auch BSG, Beschluss vom 10.05.2017, B 9 V 75/16 B - zu "desolaten Familienverhältnissen").
  • LSG Bayern, 21.04.2015 - L 15 VG 24/09

    Opferentschädigung und Beweiserleichterung - Begriffsauslegung des tätlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17
    Wenn jedoch z.B. Zeugen vorhanden sind, die unmittelbar Wahrnehmungen aus eigener Anschauung bezüglich unmittelbar im Anschluss an die strafrechtliche Tatbeendigung erfolgter Geschehensabläufe wiedergeben können oder die während der Tat diese selbst zwar nicht beobachtet, jedoch entsprechende eindeutige Beobachtungen gemacht haben, kann von einer vergleichbaren Beweisnot nicht die Rede sein (vgl. Bayer. LSG, Urteile vom 05.02.2013, L 15 VG 22/09, vom 21.04.2015, L 15 VG 24/09, und vom 26.01.2016, L 15 VG 30/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016, L 6 VG 1927/15).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

  • BGH, 25.11.1986 - 4 StR 605/86

    stabiler Wasserschlauch - § 223 StGB, Züchtigungsrecht, § 1631 Abs. 2 BGB aF

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92

    Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - L 6 VG 2096/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - möglicher sexueller Missbrauch in

  • LSG Bayern, 17.08.2011 - L 15 VG 21/10

    Opferentschädigung, Versorgung, Beweiserleichterung, Rechtswidrigkeit,

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - L 6 VG 4400/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Wurf mit einer

  • BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 6/99 B

    Einschränkung der Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG keine Rechtsfrage von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2006 - L 10 VG 17/02

    Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

  • LSG Bayern, 28.01.2020 - L 20 VG 5/19

    Sozialgerichtsverfahren: Begriff der summarischen Prüfung hinreichender

    Auf Grund des Umstandes, dass die Schilderungen der Klägerin zu dem Punkt des Kindesverlustes alles andere als konstant sind und v.a. die zeitlich näher an der angeschuldigten Tat liegenden Äußerungen der Klägerin gerade keine körperliche Gewalt des Ehemanns zum Gegenstand hatten, können die späteren Angaben der Klägerin nicht als glaubhaft angesehen werden (so mit vergleichbarer Argumentation in einem ähnlichen Fall auch Bayer. LSG, Urteil vom 11.07.2018, Az.: L 20 VG 30/17, Rn. 64).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 VG 1954/18
    Die Schilderung der als Gewalttaten geschilderten Geschehnisse blieb ferner detailarm (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 11. Juli 2018 - L 20 VG 30/17 -, juris, Rz. 47).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2020 - L 10 VE 15/19
    Im Übrigen schließt sich der Senat der Ansicht an, wonach die Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG schon nicht zur Anwendung gelangen kann, wenn aus eigener Erinnerung keine Angaben zum Tathergang gemacht werden können (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2017, L 6 VU 4530/16 unter Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 30. November 2006, B 9a VS 1/05 R) bzw. § 15 Satz 1 KOVVfG nicht zu einer Verringerung der Vortragslast dahingehend führt, dass nur noch eine vergleichsweise oberflächliche und detailarme Schilderung des als Gewalttat angegebenen Geschehens ausreichend wäre (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Juli 2018, L 20 VG 30/17), wie dies die Berufungsbegründung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin nahelegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht